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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.02.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu IASB-Projekt

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre abschließende Stellungnahme zum IASB-Projekt "Request for Views on Effective Dates and Transition Methods" veröffentlicht (Quelle: hier). Die EFRAG hält es für geboten, zwischen zwei Gruppen von Standards zu unterscheiden: Für die IASB-Projekte "Revenue from Contracts with Customers", "Leases", "Insurance Contracts", "Financial Instruments (IFRS 9)" und "Fair Value Measurement" sollte es danach einen einheitlichen Tag des Inkrafttretens geben und zwar frühestens zum 1.1.2015. Für die IASB-Projekte "Post-employment benefits: Defined benefit plans", "Presentation of items of Other Comprehensive Income", "Consolidation" und "Joint Arrangements" sollte es hingegen jeweils individuelle Tage des Inkrafttretens geben.


Darüber hinaus hat die EFRAG zusammen mit dem britischen Accounting Standards Board (UK ASB) ein Diskussionspapier "Considering the effects of accounting standards" publiziert (Quelle: hier). Das 56-seitige Dokument ist Teil der EFRAG proaktiven Agenda und thematisiert die Ausgestaltung und Auswirkung des Standardsetzungsprozess. Die Kommentierungsfrist endet am 31.8.2011.

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