IDW: Stellungnahme zu IASB Entwurf 2014/4 Measuring Quoted Investments in Subsidiaries, Joint Ventures and Associates at Fair Value
Das IDW begrüßt die Ausführungen des IASB zur Rechnungslegungseinheit. Dagegen wird die generelle Fair-Value-Ermittlung im Fall einer Notierung auf einem aktiven Markt als Produkt aus quotiertem Preis und Anzahl der Finanzinstrumente abgelehnt, weil das relevante Merkmal der Beteiligungen (z. B. Beherrschung) ohne eine entsprechende Anpassung (z. B. durch die Berücksichtigung einer Kontrollprämie) o.Ä. nicht in die Bewertung einfließt. Die vom IASB vorgeschlagene simplifizierende Berechnung bei Notierung auf einem aktiven Markt steht nach Auffassung des IDW im Widerspruch zur Bestimmung der Rechnungslegungseinheit.
(www.idw.de)