DRSC: Stellungnahme zu IASB ED/2020/3 zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes der Änderungen an IAS 1
In seiner Stellungnahme unterstützt das Deutsche Rechnungslegungs STandards Committee (DRSC) den Vorschlag des International Accounting Standards Board (IASB), den Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" um ein Jahr, d. h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2023, zu verschieben. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie soll dies den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der Änderungen an IAS 1 gewähren.
Die Änderungen an IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" waren vom IASB im Januar 2020 veröffentlicht worden. Gegenstand der Änderung ist u. a. die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist.
(www.drsc.de)