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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.10.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zu IASB ED/2019/4 Amendments to IFRS 17

Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 zu Bilanzierung von Versicherungsverträgen kam es innerhalb der Versicherungsbranche zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung und Implementierung des Standards. Mit dem Entwurf ED/2019/4 "Amendments to IFRS 17" greift der IASB diese Fragen auf und stellt ausgewählte Anpassungen von IFRS 17 zur Diskussion.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt grundsätzlich die Initiative des IASB, punktuelle Änderungen an IFRS 17 mit der Zielsetzung vorzunehmen, die Kosten der Implementierung zu senken und die Entscheidungsrelevanz der Informationen für Investoren zu erhöhen. Bei einigen Änderungen sieht des IDW jedoch noch Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.

Bezüglich der vom IASB nicht übernommen Forderungen der Versicherungsbranche, auf die Bildung von sog. "annual cohorts" bei der Aggregation von Versicherungsverträgen zu verzichten, regt das IDW an, die Zulässigkeit anderer Methoden klarzustellen und die Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes zu prüfen.

Das IDW sieht zudem Verbesserungsbedarf bei den derzeitigen Vorgaben des IFRS 17 zur unterjährigen Berichterstattung, da die gegenwärtige Regelung dazu führen würde, dass das Jahresergebnis von der Anzahl der unterjährigen Berichterstattung abhängig ist.

Das IDW unterstützt ein möglichst zeitnahes Endorsement des IFRS 17, damit die deutschen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit haben, IFRS 17 für Berichtsperioden anzuwenden, die am 1.1.2022 beginnen.

(IDW Aktuell vom 11.10.2019)

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