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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.10.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Stellungnahme zu EU-Erklärung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat in seiner Stellungnahme zu der o. g. EU-Erklärung bekräftigt, dass es zwar Themenbereiche gibt, die von den jüngsten Änderungen vom 13.10.2008 nicht adressiert werden und daher diskussionswürdig sind; jegliche Änderungen sollten aber ausschließlich vomIASB als dem hierzu berufenen Standardsetter und im Rahmen des IASB Due Process erfolgen. Der Text der Stellungnahme ist abrufbar unter http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/081020_CL_DSR_EU_amendIAS39_IFRS7.pdf.

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