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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.01.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FEE: Stellungnahme zu ED/2015/11

-tb- Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten wird zukünftig durch den am 24.7.2014 veröffentlichten IFRS 9 bestimmt, der damit IAS 39 zum 1.1.2018 ablösen wird (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx). Einige Unternehmen der Versicherungsbranche hatten jedoch Bedenken bezügl. der unterschiedlichen Anwendungszeitpunkte von IFRS 9 und des noch nicht verabschiedeten neuen Standards für Versicherungsverträge geäußert. Als Reaktion darauf veröffentlichte der IASB einige Anpassungsvorschläge, die es Unternehmen der Versicherungsbranche ermöglichen sollen, die durch IFRS 9 auftretenden Schwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beseitigen oder alternativ den Standard erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-proposes-amendments-to-the-current-Insurance-Contracts-Standard-to-provide-temporary-reliefs-for-insurers.aspx). Nun veröffentlichte die Federation of European Accountants (FEE) ihre Stellungnahme bezügl. ED/2015/11, in der sie auf einige aus ihrer Sicht erforderlichen Verfeinerungen des Vorschlags hinweist (http://www.fee.be/library/list/50-corporate-reporting/1562-fee-comments-on-iasb-s-ed-applying-ifrs-9-financial-instruments-with-ifrs-4-insurance-contracts.html). Ihre gesamte Stellungnahme stellt die FEE auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

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