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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zu E-DRS 28 „Kapitalflussrechnung“

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) kritisiert einige der vorgesehenen Regelungen zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung zum handelsrechtlichen Konzernabschluss. So hat das IDW Zweifel, ob nach den in E-DRS 28 vorgeschlagenen Regeln eine Zuordnung von Zahlungsströmen zur Investitions- und zur Finanzierungstätigkeit eindeutig möglich ist (etwa im Falle der Gewährung eines Sanierungszuschusses an ein nicht konsolidiertes Konzernunternehmen, der nicht zu einer Erhöhung des inneren Werts der Beteiligung führt). Die Kritik betrifft ferner das vorgesehene Verbot einer Berücksichtigung jederzeit fälliger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie anderer kurzfristiger Kreditaufnahmen als negative Bestandteile im Finanzmittelfonds. Ebenso wendet sich das IDW gegen die vorgeschlagene Umrechnung von Zahlungsströmen in Fremdwährungen mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Der künftige DRS soll die bisherigen DRS 2, 2–10 sowie 2–20 ersetzen. Der E-DRS 28 sowie das IDW-Schreiben an das DRSC vom 18.10.2013 sind auf der IDW-Homepage abrufbar. (www.idw.de)

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