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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.02.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu DI/2015/1

-tb- Am 21.10.2015 hatte das IFRS Interpretations Committee DI/2015/1 veröffentlicht, der Vorschläge zur Interpretation von IAS 12 „Ertragssteuern“ enthält und klarstellen soll, wie die Unsicherheit über die ertragssteuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte bei der Bilanzierung der Ertragssteuern zu berücksichtigen ist (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/IAS-12-Measurement-income-tax-uncertain-tax-position/Draft-Interpretation-October-2015/Pages/default.aspx). In ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) unterstützt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Vorschläge, da diese zur Abschaffung der gegenwärtig bestehenden Inkonsistenzen führen würden (http://www.efrag.org/Front/n1-1645/EFRAG-s-Comment-Letter-on-the-Draft-IFRIC-Interpretation-DI-2015-1-Uncertainty-over-Income-Tax-Treatments.aspx). Ihre Stellungnahme stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung (http://www.efrag.org/files/IFRIC%20Uncertainty%20Income%20Tax/EFRAG_-_Comment_Letter_-_Uncertainty_over_Income_Tax_Treatments.pdf).

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