IDW: Stellungnahme zu Änderungsbedarf des § 50i EStG
Der Paragraph ist mit Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften geändert worden (Kroatien-Anpassungsgesetz, BGBl. I 2014, 1266). Sein Anwendungsbereich ist jetzt deutlich erweitert. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner Eingabe die überschießenden Wirkungen der Neuregelung anhand von Beispielen dargelegt und den Gesetzgeber aufgefordert, die Regelung zu überarbeiten. Bis dahin sollte das BMF eine einschränkende Auslegung der Vorschrift sicherstellen. Das IDW Schreiben vom 20.1.2015 an das BMF ist auf der IDW-Homepage www.idw.de abrufbar.
(IDW aktuell vom 12.2.2015)