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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.01.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 3

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bittet um Stellungnahme zu Ihrem Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu „Änderungen an IFRS 3“. Ziel der Änderungen ist es, Unternehmen bei der Entscheidung zu unterstützen, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Unternehmenserwerb zu bilanzieren ist. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Die allgemeine vorläufige Bewertung der EFRAG lautet, dass die Änderungen die Kriterien für die Übernahme erfüllen und daher die Übernahme empfohlen wird. Die EFRAG bittet um Stellungnahme zu allen Aspekten ihrer Analyse, die ihre vorläufigen Schlussfolgerungen stützen. Die vollständige Mitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-344/EFRAG-requests-comments-on-its-Draft-Endorsement-Advice-on-Definition-of-a-Business-Amendments-to-IFRS-3- abrufbar.  

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