DRSC: Stellungnahme an das IFRS IC
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 14.1.2020 eine Stellungnahme an das IFRS IC übermittelt. Darin stimmt es den vorläufigen Agenda-Entscheidungen der Sitzung vom November 2019 inhaltlich zu, hat aber einige Detailanmerkungen.
Die Entscheidung zu IAS 38 dürfte über den diskutierten Anwendungsfall hinaus eine breite Ausstrahlungswirkung entwickeln. Zusätzlich merkt es an, dass wegen der zunehmen Anzahl und Vielfalt immaterieller Vermögenswerte eine Überarbeitung von IAS 38 geboten scheint.
(www.drsc.de)