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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.06.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme an das IFRS IC

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 26.6.2018 eine Stellungnahme an das IFRS IC übermittelt, in der es sich zu einem Thema äußert, das in den Sitzungen im März sowie Mai 2018 erörtert wurde – jedoch bislang ohne Entscheidung. Gegenstand der Diskussion war die Frage, wie „freiwillige Zahlungen“ von Steuern, die keine Ertragsteuern sind, zu bilanzieren sind. Insbes. stellte sich die Frage, ob IAS 37 oder ein anderer IFRS oder gar das IFRS-Rahmenkonzept maßgeblich sind. Das IFRS IC kam zu dem Schluss, dass im vorliegenden fraglichen Fall die Vorauszahlung zum Ansatz eines Vermögenswerts auf Basis des Rahmenkonzepts führt. Diese Äußerung hält das DRSC für kritisch, da sie für den speziellen Fall Annahmen trifft, die es nicht teilt. Zudem sei diese Aussage nicht allgemein gültig – was aber geboten erscheine, da auch andere Fälle von freiwilligen Zahlungen (Vorauszahlungen, Überzahlungen etc.) nicht klar geregelt seien und daher mutmaßlich einer Klarstellung bedürften.

(www.drsc.de)

 

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