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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.08.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen – Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxono-mie

 

In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen, das unter http://www.idw.de/idw/portal/d611004 abrufbar ist, begrüßt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), dass das BMF im überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschreibens zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen einige Kritikpunkte am Erstentwurf aufgegriffen hat. Nach wie vor weisen einzelne Regelungen aber Zweifelsfragen oder nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehende Anforderungen auf, die nach Ansicht des IDW einer nochmaligen Befassung bedürfen. Hierzu zählen neben der Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs u. a. die besonderen Vorschriften für Betriebsstätten, steuerbegünstigte Körperschaften und Betriebe gewerblicher Art, die technische Ausgestaltung der Taxonomie sowie die nicht eindeutigen Ausführungen zur zeitlichen Reichweite der Nichtbeanstandungsregel.

(www.idw.de)

→ Vgl. dazu auch den Aufsatz von Richter/Kruczynski/Kurz, BB 2011, 1963 ff.

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