WPK: Stellungnahme zum RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat mit Schreiben vom 29.12.2016 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wie unter www.wpk.de abrufbar Stellung genommen.
(Neu auf WPK.de vom 3.1.2017)