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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.04.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: Start-ups bekommen 2 Mrd. Euro in der Corona-Krise

Die Bundesregierung ergänzt damit die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Jedoch passen klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse junger Start-ups. Das Maßnahmenpaket umfasst insbes. folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden:

  • Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (z. B. KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.

  • Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.

  • Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und eigenkapitalersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden.

    Parallel zur Umsetzung des Maßnahmenpakets stimmt die Bundesregierung weiter die Ausgestaltung des Zukunftsfonds für Start-ups ab, der mittelfristig den Weg aus der Krise unterstützen soll.

(PM BMWi vom 1.4.2020)

 

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