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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Standards zur staatlichen Doppik verbessern

§ 7a des Haushaltsgrundsätzegesetzes schreibt vor, dass die staatliche Doppik den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften folgt. Diese Anlehnung wird vom IDW begrüßt, damit ist sichergestellt, dass sich die Rechnungslegung der öffentlichen Bereiche nicht losgelöst von der in der Privatwirtschaft entwickelt. In einem Schreiben an das BMF schlägt das IDW einige Verbesserungen vor, weil sich viele Abweichungen in den Standards nicht unbedingt mit den Besonderheiten des öffentlichen Sektors begründen lassen. Den Link zur Website des Gremiums zur Standardisierung des Staatlichen Rechnungswesens sowie das Schreiben des IDW vom 18.10.2012 finden Sie auf der IDW-Homepage. (www.idw.de)

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