IASB: Standardentwurf zu latenten Steuern
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 10.9.2010 den Standardentwurf ED/2010/11 Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets (proposed amendments to IAS 12) zur Kommentierung für die interessierte Öffentlichkeit herausgegeben.
Der Standardentwurf regelt einen Teilaspekt in IAS 12 Ertragsteuern. Derzeit hängt die Bewertung latenter Steuern davon ab, ob der Buchwert eines Vermögens durch Nutzung oder durch Veräußerung realisiert wird. Die Abgrenzung erweist sich fallweise als schwierig und unterliegt oft subjektiven Einflüssen.
Dieser Aspekt soll durch die Einführung einer wiederlegbaren Annahme praktikabler gestaltet werden. Angenommen wird, dass die Realisierung des Buchwerts grundsätzlich durch Veräußerung erfolgt, sofern dem Unternehmen keine eindeutigen Hinweise für eine andersartige Realisierung vorliegen. Die vorgeschlagene Vorgehensweise soll angewandt werden auf: als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts bewertet werden, und auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die nach dem Neubewertungsmodell bewertet werden. Stellungnahmen zum Standardentwurf können bis zum 30.9.2010 abgegeben werden. Weitere Informationen unter www.iasb.org.
(www.drsc.de)