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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.12.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Standardentwurf ED/2019/7 "General Presentation and Disclosures"

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17.12.2019 den Standardentwurf ED/2019/7"General Presentation and Disclosures" veröffentlicht (weitere Informationen).

Darin schlägt der IASB Verbesserungen der Struktur und des Inhalts für die Hauptabschlussbestandteile vor, wobei der Schwerpunkt der Verbesserungsvorschläge auf der Darstellung der finanziellen Leistung eines Unternehmens liegt. Im Einzelnen schlägt der IASB Folgendes vor:

Angabe von zusätzlichen Zwischensummen sowie Einführung von verbindlichen Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung,Einführung von Grundsätzen und Leitlinien bzgl. der (Dis)Aggregation von Abschlussposten im Abschluss,Leitlinien zur Angabe und Erläuterung von Leistungskennzahlen (sog. Management Performance Measures) im Anhang,gezielte Verbesserungen der Kapitalflussrechnung (insbesondere Aufhebung von Wahlrechten bzgl. der Klassifizierung bestimmter Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung).

Die vorgeschlagenen Änderungen resultieren aus dem Feedback, das der IASB zu seiner Agenda Consultation 2015 erhalten hatte.

Wesentliche Erkenntnis aus den Rückmeldungen war, dass die Struktur und der Inhalt der Ergebnisrechnungen auch zwischen Unternehmen derselben Branche variieren. Abschlussadressaten (insbesondere Investoren) wünschen sich jedoch eine höhere Vergleichbarkeit und würden daher verbindliche Zwischensummen und eine einheitliche Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung begrüßen. Zudem verwenden Unternehmen unterschiedliche Leistungskennzahlen, oftmals ohne zu klären, wie diese Kennzahlen ermittelt wurden. Hieraus resultiert, dass Anleger die finanzielle Leistung von Unternehmen oftmals nicht ohne Weiteres miteinander vergleichen können. Diese Kritik greift der IASB im veröffentlichen Standardentwurf auf.

Stellungnahmen sind möglich bis zum 30.6.2020.

(www.drsc.de)

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