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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.11.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Standard zu Investmentgesellschaften

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 1.11.2012 den Standard „Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)“ veröffentlicht. Bereits mit dem Exposure Draft (August 2011) wurde vorgeschlagen, „Investmentgesellschaften“ (investment entities) als eine eigenständige Form von Unternehmen zu definieren, die von den Konsolidierungsvorschriften in IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ ausgenommen sind. Durch die stattdessen vorzunehmende Bilanzierung zum Fair Value soll der Informationsnutzen der Finanzberichterstattung erhöht werden. Der finale Standard behält die wesentlichen Züge des Exposure Draft bei. Grundlegende Änderungen ergeben sich jedoch hinsichtlich der geänderten Definition einer Investment Entity. So erfolgt die Abkehr von der Definition mittels sechs strikt einzuhaltender Kriterien, stattdessen wird eine weniger restriktive Definition (einzuhaltende Kriterien) mit zusätzlich zu berücksichtigenden Faktoren gekoppelt. Die Änderungen treten für Berichtsperioden beginnend an oder ab dem 1.1.2014 in Kraft. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet. Somit besteht ein Gleichlauf zwischen dem Erstanwendungszeitpunkt des Investmentgesellschaften-Standards und dem von EFRAG vorgeschlagenen Erstanwendungszeitpunkt für die Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Die Übernahme in europäisches Recht durch die EU-Kommission (Endorsement) steht jeweils noch aus. Der Standard kann nur über den IASB bezogen werden. Die IASB-Pressemitteilung ist abrufbar unter www.ifrs.org.
(www.drsc.de)

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