IDW: Standard zu Insolvenzplänen neu gefasst
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt den Entwurf einer Neufassung des IDW S 2 vor, in dem die Anforderungen an Insolvenzpläne neu definiert werden. Zu den Neuerungen zählen die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, das den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.
Eventuelle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu IDW ES 2 (Stand: 19.11.2018) werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW, Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf, bis zum 15.6.2019 erbeten. Der Entwurf steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW-Standard in der Rubrik Verlautbarungen, Entwürfe als Download-Angebot zur Verfügung. Außerdem wird er in der IDW Life 5/2019 veröffentlicht werden.
(IDW Aktuell vom 16.4.2019)