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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.02.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stärkere Anbindung des Abschlussprüfers an die Überwa-chungsorgane löst viele Fragen des Grünbuchs

 

„Das Erfordernis der Zukunft ist eine stärkere Ausrichtung der Abschlussprüfung an den Interessen aller Unternehmensbeteiligten (Stakeholder). Dies stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers vom Management", so das Resümee von Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), auf der Konferenz der EU-Kommission zum Grünbuch „Audit Policy: Lessons from the Crisis" am 9./10.2.2011 in Brüssel.
Die Abschlussprüfer müssten stärker als bislang die Träger der Unternehmensüberwachung als die vorrangigen Adressaten ihrer Arbeit begreifen. Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Arbeitnehmer und die Marktteilnehmer insgesamt und nicht das Management seien der eigentliche Mandant des Abschlussprüfers. In ihrem Interesse schreibe der Gesetzgeber die Abschlussprüfung vor. Ihnen müsse daher der Abschlussprüfer in erster Linie verpflichtet sein. Ein solches Verständnis fördere die Angleichung der Interessen von Abschlussprüfern und Überwachungsorganen als Vertretung aller Stakeholder.

Konsequenterweise sollte künftig die Beauftragung des Abschlussprüfers einschließlich der Honorarvereinbarung EU-weit auf die Überwachungsorgane verlagert werden. In Deutschland würde ein solches Vorgehen bei Unternehmen mit Aufsichtsrat bereits praktiziert. Auch in Unternehmen ohne Aufsichtsrat sollte die Beauftragung nicht mehr durch die Geschäftsleitung erfolgen. Hier kämen Gesellschafterausschüsse oder Beiräte für diese Aufgabe in Betracht.

Diese Lösung könnte auch auf Beratungsmandate des Abschlussprüfers ausgeweitet werden. Künftig sollte das Management dem Abschlussprüfer Beratungsaufträge nur unter Mitwirkung des Überwachungsorgans erteilen dürfen. „Dem auch im Grünbuch erhobenen Vorwurf, bei Beauftragung durch das Management könne sich der Abschlussprüfer mit Blick auf das Risiko des Mandatsverlusts als zu nachsichtig zeigen, wird so der Boden entzogen", erläuterte Naumann. „Ein Verbot der Beratungstätigkeit - wie im Grünbuch vorgeschlagen - ist somit nicht erforderlich und Synergien von Prüfung und Beratung durch den Abschlussprüfer bleiben erhalten." Zugleich würden weitere im Grünbuch diskutierte regulative Eingriffe, die die Effizienz, ggf. auch die Qualität der Prüfung belasten würden, obsolet. Dies gelte etwa für eine verpflichtende externe Rotation, verpflichtende Joint Audits oder die Beauftragung des Abschlussprüfers durch eine öffentliche Stelle. „Die Beauftragung durch die Überwachungsorgane ist hier eindeutig das zielgenauere und verhältnismäßigere Instrument", so Naumann.

Die strikte Orientierung der Abschlussprüfung an den Interessen der Stakeholder fördere die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers gegenüber der Rechnungslegung des Unternehmens. Der Abschlussprüfer solle künftig explizit die vom Management verfolgten Geschäftsmodelle dahingehend zu hinterfragen haben, ob die daraus resultierenden Risiken in der Rechnungslegung, insbesondere Lagebericht, angemessen dargestellt seien. Das Management sollte verpflichtet werden, das verfolgte Geschäftsmodell und dessen Risiken zumindest dem Überwachungsorgan darzustellen und zu dokumentieren. Über eine Ausweitung von Angaben zur künftigen Unternehmensentwicklung im Lagebericht wäre weiter zu diskutieren. Angesichts der Bedeutung des Lageberichts für zukunftsbezogene Informationen wäre es sachgerecht, im EU-Recht eine umfassendere Prüfung als bisher vorzusehen.

Von der engeren rechtlichen Verzahnung zwischen Überwachungsorganen und Abschlussprüfer erwartet das IDW ein stärkeres Bewusstsein für das gemeinsame Interesse an einer qualitativ hochwertigen Abschlussprüfung. „Die Überwachungsorgane sollten den Abschlussprüfer als kritischen Sparringspartner und Unterstützer ihrer Aufsichtstätigkeit akzeptieren und wir Abschlussprüfer müssen diese Herausforderung annehmen", betonte Naumann. Grundlage für einen effizienten Dialog könne der in Deutschland übliche Prüfungsbericht sein, der sich auch EU-weit empfehle. Der Dialog mit den Überwachungsorganen, die Repräsentanten aller Unternehmensbeteiligten seien, verhindere zugleich, dass unternehmenssensible Daten publik würden, was Gefährdungen für das Unternehmen auslösen könnte.

Letztlich könnten aber alle Informationen, die die Abschlussprüfung bieten könne, nur dann zu wirksamen Konsequenzen führen, wenn sie genutzt, hinterfragt und die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen würden.

Das vollständige Statement von Klaus-Peter Naumann finden Sie unter www.idw.de.

(PM vom 10.2.2011)

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