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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.05.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BDI: Spitzenverbände fordern vermehrte Anstrengungen beim Bürokratieabbau

Die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHK, ZDH und der Kreditwirtschaft ZKA forderten im April anlässlich ihres Treffens mit dem Koordinator für Bürokratieabbau der Bundesregierung und Vertretern der zuständigen Bundesressorts größere Anstrengungen beim Bürokratieabbau. Die Bundesregierung hatte sich das Ziel gesetzt, die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft aus Informationspflichten in Höhe von rund 50 Mrd. Euro bis Ende 2011 im Vergleich zu 2006 um 25 % zu senken und dabei auch zwischenzeitlich neu entstandene Bürokratielasten zu berücksichtigen. Bislang ist dieses Ziel noch nicht erreicht. Denn selbst bei Anrechnung der bereits geplanten, aber noch nicht umgesetzten Maßnahmen fehlt noch ein Entlastungsvolumen von mehr als einer Mrd. Euro. Der Normenkontrollrat hat festgestellt, dass der überwiegende Teil der Bürokratiekosten der Unternehmen auf steuerrechtliche Regelungen entfällt. Zahlreiche Vorschläge für eine Vereinfachung und Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts wurden bislang nicht aufgegriffen, sondern auf ein „Steuervereinfachungsgesetz II“ vertagt. Selbst Vorhaben, die ursprünglich zum Bürokratieabbau beitragen sollten, wie etwa die Einführung der elektronischen Steuerbilanz, drohten sich ins Gegenteil zu verkehren, indem immer neue und umfangreiche Einzelanforderungen an die Betriebe gestellt würden. Neben den Informationspflichten hätten Betriebe mitweiteren Bürokratiebelastungen wie langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu kämpfen. Diesen sog. „Erfüllungsaufwand“ will die Bundesregierung zwar auch verringern, jedoch nur in einigen Bereichen wie dem Zollrecht oder dem Bau- und Planungsrecht. Nach Auffassung der Spitzenverbände muss der gesamte Erfüllungsaufwand für Unternehmen reduziert werden, also auch im Arbeits- und Sozialrecht. Zu einem wirkungsvollen Bürokratieabbau gehöre zwingend die Vermeidung neuer Bürokratie. Aus diesem Grund müsse z. B. der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmerdatenschutz im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert werden. Betriebsrat und Arbeitgeber müssen den Datenschutz auch künftig durch Betriebsvereinbarungen auf unbürokratischeWeise regeln können. Im Interesse einer von der Bundesregierung geforderten „besseren Rechtsetzung“ sollten die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen etwa zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung nicht durch neue datenschutzrechtliche Vorgaben konterkariert werden. (www.bdi.eu)

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