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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.06.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BDA, BDI, DIHK, ZDH und Kreditwirtschaft: Spitzenverbände fordern konkrete Bürokratieabbauziele

Die Bundesregierung hat am 4.6.2014 den Entwurf ihres Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung 2014“ veröffentlicht. Die Wirtschaft lobt das deutsche Eintreten für mehr Bürokratieabbau auf EU-Ebene. Jedoch müsse die Regierung das, was sie von Europa fordere, zu Hause selbst einlösen. In der gemeinsamen Pressemitteilung erklären der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deutsche Kreditwirtschaft: „Die Bundesregierung muss sich ambitionierte Ziele setzen, um den notwendigen Bürokratieabbau wirksam voranzutreiben. Die Rückführung des Erfüllungsaufwands um zehn Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode wäre für die große Koalition eine Zielmarke, die sich an guten Vorbildern in der Europäischen Union orientiert. Das heute vom Bundeskabinett im Rahmen des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung 2014“ beschlossene allgemeine Ziel, den bestehenden Erfüllungsaufwand zu verringern, reicht dagegen nicht aus. Die deutsche Wirtschaft unterstützt das Eintreten der Bundesregierung auf EU-Ebene für mehr Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Dies schließt insbesondere den Einsatz für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen mit ein. Richtig ist auch die von der Bundesregierung geforderte Identifizierung der EU-Regelungsbereiche mit dem größten Potenzial für Bürokratieabbau, für die konkrete Abbauziele festgelegt werden sollen. Die Einführung eines Europäischen Normenkontrollrates kann hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten. Die Bundesregierung sollte das, was sie von der EU fordert, zu Hause selbst einlösen. Um die Unternehmen in Deutschland wirksam vor bürokratischen Lasten zu schützen, muss nicht nur wirksam Bürokratie abgebaut werden. Vielmehr darf auch keine neue Bürokratie aufgebaut werden. So enthält zum Beispiel das geplante Mindestlohngesetz mit seinen vielen Vorgaben neue überflüssige Bürokratie, beispielsweise eine weitgehende Auftraggeberhaftung und umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.“

(www.dihk.de)

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