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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.11.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bankenverband: Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen sich an Bankenabgabe beteiligen

Der Bankenverband unterstützt die Zielsetzung und den grundsätzlichen Ansatz des Restrukturierungsgesetzes, das am 26.11.2010 den Bundesrat passieren soll. Durch die Einbettung des Restrukturierungsfonds in ein umfassendes Konzept zur Sanierung, Restrukturierung und Reorganisation würden Lücken im deutschen Aufsichtsrecht geschlossen.
 
Die vom Bundesrat geforderte Einschränkung des Kreises der Abgabepflichtigen zum Restrukturierungsfonds lehnt der Bankenverband allerdings ab: Die Befreiung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Abgabepflicht bzw. der sog. Bankenabgabe wäre weder sachlich gerechtfertigt noch verfassungsrechtlich zulässig. Denn auch diese Institute verursachten systemische Risiken, insbesondere durch ihre gleichgelagerten Geschäftsmodelle. Als Beispiele hierfür seien etwa Konzentrationsrisiken im Kreditportfolio zu nennen, die in einer Immobilienkrise zu Tage treten könnten. Hinzu träte die starke Vernetzung dieser Institute über die Haftungsverbünde und die Eigentümerstruktur sowie ihr einheitliches Auftreten am Markt, das Dominoeffekte über „informationelle Ansteckung“ möglich machte.

Auch die Haftungsverbünde wären zudem einer systemischen Krise nicht gewachsen. Auf die begrenzte Leistungsfähigkeit hätten u. a. nicht nur Ratingagenturen, sondern auch jüngst das Mitglied des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und vormalige Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Dr. Christopher Pleister, bei der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Restrukturierungsgesetz ausdrücklich hingewiesen.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sei eine Heranziehung aller Sparkassen und Genossenschaftsbanken zur Bankenabgabe aus Sicht des Bankenverbandes nicht nur zulässig, sondern verfassungsrechtlich zwingend geboten.

(www.bankenverband.de)

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