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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.04.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Skalierte Prüfungsdurchführung

Der Beirat derWirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Änderung des § 24b Abs. 1 BS WP/vBP beschlossen. Die Änderung und der Hinweis des WPK-Vorstands zur skalierten Prüfungsdurchführung heben den Grundsatz hervor, dass Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstands bestimmt werden.

Mit dieser Zielrichtung – so das IDW – führe es bereits seit einigen Jahren Gespräche auf EU-Ebene und begrüße daher in einem Schreiben an die WPK die Änderung des § 24b Abs. 1 BS WP/vBP sowie den Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf der Grundlage der ISA. Es sei erforderlich, dass sowohl die nationalen als auch die europäischen Instanzen sich selbst das Verständnis einer skalierten Prüfung zu eigen machten. Das Schreiben des IDW vom 12.4.2012 ist auf der Homepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)

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