FG München: Sicherstellung einer Pension für mitarbeitenden Ehegatten auch bei Betriebseinstellung (Entscheidungsreport)
FG München, Urteil vom 31.3.2010 - 10 K 2049/08
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Leitsätze (des Kommentators)
Bei einer Pensionszusage an den mitarbeitenden Ehegatten muss dessen Versorgung auch für den Fall der Betriebseinstellung bzw. Insolvenz sichergestellt sein. Die Höhe der Versorgung muss in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stehen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Heinz-Josef Heger, RA, Leiter des Fachbereichs Steuern und Bilanzen bei Towers Watson, Wiesbaden.
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