Staatssekretär Matthias Machnig: „Bei der Gründungsfinanzierung sind wir in Deutschland mittlerweile gut aufgestellt. Heute haben wir darüber hinaus die bisherige Finanzierungslücke geschlossen und einen wichtigen Schritt für die Verbesserung der Wagniskapitalfinanzierung gemacht. Aus dem ERP-Sondervermögen finanzieren wir künftig das Engagement der neuen KfW-Beteiligungsgesellschaft, über die dem Markt doppelt so viel Kapital bereitgestellt wird wie bisher. Das ermöglicht es erfolgreichen Start-ups zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und besser am Markt Fuß zu fassen.“

Hierzu wird die KfW eine Tochtergesellschaft gründen, in der das Beteiligungsgeschäft künftig stattfinden wird. Das Investitionsvolumen der KfW wird von derzeit 100 Mio. Euro pro Jahr bis 2020 auf 200 Mio. Euro jährlich verdoppelt werden. Dieser Ausbau führt zu einem Zusagevolumen in der KfW-Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Höhe von rund 2 Mrd. Euro in den nächsten rund zehn Jahren.

Ein gutes Finanzierungsumfeld ist für Start-ups und innovative Wachstumsunternehmen der Schlüssel zum Erfolg. In Deutschland haben wir in dieser Legislaturperiode vieles erreicht: Wir haben die öffentlichen Angebote an Wagniskapital für junge Wachstumsunternehmen erheblich ausgebaut. Zwei Milliarden an öffentlichen Mitteln stehen in den nächsten Jahren für die Aufstockung und Fortentwicklung von Wagniskapitalmaßnahmen bereit. Außerdem haben wir die für die Branche so wichtige Übertragung von Verlustvorträgen neu geregelt. Insgesamt sind dies wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Entwicklung von Start-ups nicht an einer unzureichenden Finanzierung scheitert und sie zu Weltmarktführern heranwachsen können.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind.

(PM BMWi vom 2.8.2017)