IDW: Schreiben zur Verlustübernahme i. S. v. § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG
In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen, das hier als PDF abrufbar ist, äußert sich das IDW zu einer Verfügung der OFDen Rheinland und Münster. Das IDW teilt nicht die Meinung der OFDen und erläutert seine Auffassung, welchen Anforderungen an die Vereinbarung einer Verlustübernahme nach § 17 S. 2 Nr. 2 KStG zu stellen sind.