IDW: Schreiben zur Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher Organschaft
In einem Schreiben vom 24.11.2010 an den Vorsitzenden des Finanzausschusses im Bundesrat hat sich das IDW zur Vereinbarung der Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher Organschaft nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG i. V. m. § 302 AktG geäußert. Darin bekräftigt das IDW seine Auffassung, das BMF-Schreiben vom 19.10.2010 als ungeeignet zu bewerten, um die vomBundesrat angestrebten Ziele zu erreichen. Der Text des Schreibens ist abrufbar unter www.idw.de.
(www.idw.de)