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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.03.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Schreiben zur Evaluierung von Verordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht NRW

Das Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW plant Änderungsverordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht. Im Vorfeld der Erstellung äußert sich das IDW zum aus seiner Sicht bestehenden Anpassungsbedarf.
Im Schreiben vom 28.2.2012 spricht das IDW u. a. die Problematik der Bewertung von Pensionsrückstellungen gem. § 22 EigVO NRW i. V. m. § 36 Abs. 1 GemHVO an. Trotz ansonsten dynamischer Verweisung auf das HGB schafft das Eigenbetriebsrecht für Pensionsverpflichtungen durch die Verweisung auf die Sondervorschrift zur Bewertung bewusst eine Ausnahme. So wird in einer Zeit, in der die Verschuldung der öffentlichen Haushalte drastisch steigt, eine Unterbewertung in Kauf genommen mit der Folge, dass die tatsächliche wirtschaftliche Belastung aus Pensionsverpflichtungen im Abschluss nur unzureichend zum Ausdruck kommt.
Im Sinne eines vollständigen Schuldenausweises und einer betriebswirtschaftlich sachgerechten Bewertung von Pensionsverpflichtungen würde das IDW eine ausnahmslose Ankopplung der Eig- VO NRW an das Handelsgesetzbuch befürworten. Das Schreiben vom vom 28.2.2012 ist auf der Homepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)

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