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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.01.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BaFin: Schreiben zur Anwendung der BVI-Wohlverhaltensregeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Schreiben vom 20.1.2010 – WA 41 – Wp2136 – 008/0009 bekanntgegeben, dass sie die überarbeiteten Wohlverhaltensregeln des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. (BVI) ab sofort zur Auslegung der insoweit relevanten Vorschriften des Investemmntgesetzes heranziehen wird (hier). Die Anforderungen der BVI-Wohlverhaltensregeln gelten unverzüglich für alle Kapitalanlagegesellschaften i. S. v. § 2 Abs. 6 InvG und allen Investmentaktiengesellschaften i. S. v. § 2 Abs. 5 InvG; sie gelten nicht für Zweigniederlassungen von Verwaltungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum i. S. v. § 13 Abs. 1 InvG.

Die von den Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften gem. § 19e InvG beauftragten Abschlussprüfer werden gebeten, bereits ab dem Geschäftsjahr 2010 im Prüfungsbericht (§ 19f InvG) zu erläutern, ob die Gesellschaften im Rahmen der Vorschrift des § 9 InvG die BVI-Wohlverhaltensregeln beachtet haben. Die Bundesanstalt behält sich weiterhin vor, jederzeit eigene Richtlinien zur Konkretisierung der Allgemeinen Verhaltensregeln nach § 9 InvG zu erlassen.

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