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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Schreiben zum zum IASB Exposure Draft "Insurance Contracts"

In einem Schreiben an das International Accounting Standards Board (IASB), das hier anbrufbar ist, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum ED 2010/8 „Insurance Contracts" Stellung genommen. Der für 2011 geplante finale Standard soll den bisherigen IFRS 4 ablösen, der es als Übergangsstandard den Unternehmen ermöglicht, ihre bisherige Bilanzierungspraxis weitgehend beizubehalten.

Die Neuregelungen sehen vor, dass zukünftig jegliche Arten von Versicherungsverträgen einheitlich im IFRS-Abschluss abgebildet werden sollen. Zielsetzung ist es, Informationen über Versicherungsverträge künftig entscheidungsrelevanter, verständlicher und vergleichbarer im Abschluss zu präsentieren. Um diesen Zielen gerecht zu werden, hat das IASB einen prinzipienbasierten Standardentwurf entwickelt, der auf dem Bewertungsmodell eines so genannten "Erfüllungswerts" für Versicherungsverträge aufbaut.

Das IDW begrüßt grundsätzlich, dass das im Diskussionpapier aus Mai 2007 vorgeschlagene Transferpreis-Bewertungsmodell (current exit value) vom IASB nicht weiter verfolgt wird. Das IDW hält jedoch neben weiteren Kritikpunkten insbesondere die Folgebewertung, die in den Folgeperioden keine Anpassungen der zu Beginn des Versicherungsvertrags festgelegten sogenannten Restmarge zulässt, konzeptionell für nicht überzeugend. Das IDW sieht zudem die Gefahr einer drohenden Ergebnisvolatilität durch Ungleichbehandlungen auf der Aktiv- und Passivseite und regt hierzu Verbesserungen an. Auch wird ein Nachbesserungsbedarf bei den Übergangsregelungen zur Erstanwendung gesehen, da diese im Ergebnis dazu führen, dass zukünftige Gewinne aus dem bestehenden Versicherungsvertragsbestand bei der Umstellung eliminiert werden und somit der Einblick in die künftige Ertragslage und die Vergleichbarkeit eingeschränkt werden.

(www.idw.de)

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