IDW: Schreiben zu Zweifelsfragen bei § 6a GrEStG
In einem Schreiben an das Bundesministeriumder Finanzen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum § 6a GrEStG Stellung genommen. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde mit der Vorschrift des § 6a GrEStG eine Neuregelung zur grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Umstrukturierungen im Konzern eingeführt. Nach Auffassung des IDW sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm jedoch mit grundlegenden Zweifelsfragen verbunden, sodass in der Praxis derzeit nur in Ausnahmefällen § 6a GrEStG zur Anwendung kommen kann. Der Text des Schreibens ist hier abrufbar.