IDW: Schreiben an das BMF zur Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umwandlungsfällen
In einem Schreiben vom 24.1.2011 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fordert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) das BMF auf, die Finanzverwaltung anzuweisen, auch vor Veröffentlichung des neuen Umwandlungssteuererlasses verbindliche Auskünfte zum Umwandlungssteuerrecht zu erteilen. Dass der neue Entwurf des Umwandlungssteuererlasses noch immer nicht veröffentlicht worden ist, sorgt für Verunsicherung bei den Steuerpflichtigen, weil steuerliche Konsequenzen bestimmter Sachverhaltsgestaltungen nicht absehbar sind.
(www.idw.de)