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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.02.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Schnellere Rückforderung von Beihilfen

Die EU-Staaten haben im vergangenen Jahr insgesamt

530 Mio. Euro an illegalen staatlichen Beihilfen

zurückgefordert. Dies waren Staatshilfen, die

die Länder ohne vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission

gewährt hatten und die nicht mit den

Beihilfevorschriften vereinbar waren. Damit beläuft

sich der in den vergangenen zehn Jahren zurückgeforderte

Beihilfebetrag auf insgesamt 10,9

Mrd. Euro. Außerdem werden die Beihilfen schneller zurückgefordert: So wurden 2010 insgesamt

57 %der rechtswidrig gewährten Beihilfen bereits

nach weniger als zwei Jahren entweder zurückgefordert,

oder es wurde beim EuGH eine entsprechende

Klage erhoben. 2009 lag der Anteil noch

bei 48,3 %, 2007 bei nur 26,9 %. Fortschritte sind

allerdings überwiegend bei neuen Fällen zu verzeichnen,

während es bei älteren Beihilfesachen

einen Rückstand gibt. Die ausführliche Pressemitteilung

dazu finden Sie unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/201&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en.

(PM EU-Kommission vom 18.2.2011)

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