EU-Kommission: Schnellere Rückforderung von Beihilfen
Die EU-Staaten haben im vergangenen Jahr insgesamt
530 Mio. Euro an illegalen staatlichen Beihilfen
zurückgefordert. Dies waren Staatshilfen, die
die Länder ohne vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission
gewährt hatten und die nicht mit den
Beihilfevorschriften vereinbar waren. Damit beläuft
sich der in den vergangenen zehn Jahren zurückgeforderte
Beihilfebetrag auf insgesamt 10,9
Mrd. Euro. Außerdem werden die Beihilfen schneller zurückgefordert: So wurden 2010 insgesamt
57 %der rechtswidrig gewährten Beihilfen bereits
nach weniger als zwei Jahren entweder zurückgefordert,
oder es wurde beim EuGH eine entsprechende
Klage erhoben. 2009 lag der Anteil noch
bei 48,3 %, 2007 bei nur 26,9 %. Fortschritte sind
allerdings überwiegend bei neuen Fällen zu verzeichnen,
während es bei älteren Beihilfesachen
einen Rückstand gibt. Die ausführliche Pressemitteilung
dazu finden Sie unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/201&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en.
(PM EU-Kommission vom 18.2.2011)