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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.05.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Parlament: Schärfere Eigenkapitalvorschriften für Banken

Das EU-Parlament sowie Ministerrat und EUKommission haben sich auf Maßnahmen zur Krisenbewältigung und -prävention geeinigt. Mit der Neufassung der EU-Vorschriften für die Eigenkapitalausstattung der Banken sollen die Stabilität des Finanzsystems erhöht, die Risiken verringert und die Überwachung von EU-weit tätigen Banken verbessert werden.

Die Mitgliedstaaten müssen die neugefasste „Capital- Requirements“-Richtlinie bis zum 31.10. 2010 annehmen und die neuen Bestimmungen spätestens ab Ende 2010 anwenden.

Zur Stärkung der Krisenbewältigung des EU-Bankensektors unterstützten die Abgeordneten den Vorschlag der Kommission, Aufsichtskollegien zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im Umgang mit grenzüberschreitenden Finanzinstituten einzurichten. Deshalb fordern sie die Kommission auf, einen Vorschlag zur weiteren Aufsichts-Integration bis zum 31.12.2009 zu unterbreiten. Dies sollte mit Blick auf die Schaffung eines europaweiten Aufsichtssystems bis zum 31.12.2011 geschehen.

Zur Risikodiversifizierung soll eine Bank nicht mehr als 25 % ihres Eigenkapitals an einen Kunden oder eine Gruppe von Kunden abgeben können. Die Überschreitung dieser Schwelle soll nur zwischen den Kreditinstituten selbst möglich sein und darf nicht mehr als 150 Mio. Euro betragen. Bei Verbriefungen soll das betreffende Finanzinstitut einen bestimmten Anteil an der Leistung der geplanten Investition behalten. Der Selbstbehalt muss mindestens 5% des gesamten Werts der verbrieften Forderungen ausmachen. Da dieser Punkt umstritten war, muss die EU-Kommission bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag unterbreiten, der eine eventuelle Steigerung dieses Anteils festschreiben soll.

Darüber hinaus werden Kriterien für eine „Sorgfaltspflicht“ festgeschrieben, die für eine ordnungsgemäße Bewertung der Risiken aus Verbriefungspositionen sorgen sollen. Strengere Regeln soll es auch für Credit Default Swaps sowie für alle OTC-Produkte geben. Die Abgeordneten fordern daher die Kommission auf, bis Ende 2009 Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Verbesserung der TransparenzamOTC-Markt zumachen und die Einrichtung einer zentralen Gegenpartei (CCP) oder eines „Clearing-Hauses“ voranzutreiben, um die Risiken dieser Instrumente zu verringern.Weitere Informationen unter http://www.europarl.de/presse/pressemitteilungen/quartal2009_2/PM_090506_1c.

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