IDW: Schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassungen
Der Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken beinhaltet eine sog. Lizenzschranke in Form eines vollständigen oder anteiligen Betriebsausgabenabzugsverbots für Aufwendungen aus bestimmten Rechteüberlassungen. Hierzu hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit Schreiben vom 11.1.2017 Stellung genommen.
Das BMF hat den Entwurf mit dem Ziel veröffentlicht, die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger aufgrund einer als schädlich einzustufenden Präferenzregelung nicht oder nur niedrig besteuert werden, einzuschränken. Damit sollen Besteuerungsinkongruenzen verhindert werden.
Das IDW hält in seinem Schreiben an das BMF dieses Ziel für grundsätzlich nachvollziehbar. Die vorgesehene Regelung ist jedoch teilweise nicht hinreichend bestimmt und geht über das Ziel hinaus.
(IDW Aktuell vom 12.1.2017)