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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.05.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Richtlinie zum IT-Auditor IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Möglichkeit zur Spezialisierung zum IT-Auditor IDW geschaffen. Die jetzt veröffentlichte Richtlinie erläutert, wie Sie diese Bezeichnung erlangen können.

WP und vBP, die nicht über IT-Spezialisten in der eigenen Praxis/Gesellschaft verfügen, sollen dank der Bezeichnung IT-Auditor IDW leichter qualifizierte Externe in ihre Prüfungen einbeziehen können. Ebenso soll es Mitarbeitern von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und externen Beratern ermöglicht werden, ihre überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet der IT-Systemprüfung kundmachen zu können und so ihr Profil weiter zu stärken.

Zielgruppe einer solchen Verleihung sind WP und vBP, Mitarbeiter eines WP / vBP oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Buchprüfungsgesellschaft sowie einer sonstigen Prüfstelle oder Prüfungseinrichtung mit dem Schwerpunkt IT-Systemprüfung sowie Berater, die als IT-Spezialisten im Rahmen von Abschlussprüfungen für WP und vBP tätig sind.

Die Richtlinie zur Anerkennung als IT-Auditor IDW enthält alle relevanten Informationen, u.a. zum Anerkennungsverfahren und zum Führen der Bezeichnung. Sie ist über die Themenseite IT-Auditor IDW abrufbar.

Fragen und Anmerkungen  per E-Mail an it-auditor@idw.de

(IDW Aktuell vom 13.5.2016)

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