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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.08.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Kabinett: Regierungsentwurf zum „Restrukturierungsgesetz" beschlossen

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, um sog. systemrelevante Banken entweder finanzmarktschonend zu restrukturieren oder geordnet abzuwickeln. Daher hat das Kabinett am 25.8.2010 den Regierungsentwurf zum „Restrukturierungsgesetz" beschlossen. Im Restrukturierungsgesetz ist ein sog. Reorganisationsverfahren festgehalten, das Banken bei der eigenverantwortlichen Sanierung und Reorganisation in Zukunft unterstützen soll. Neben dieser privatwirtschaftlichen Lösung wird im Wege einer Änderung des KWG die Möglichkeit geschaffen, systemrelevante Unternehmensteile zum Schutz der Finanzmarktstabilität auf einen Dritten zu übertragen. Für die hierfür benötigten Mittel wird ein Restrukturierungsfonds eingerichtet, der durch Beiträge der Kreditwirtschaft finanziert wird. Der Fonds untersteht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Dazu sollen alle Kreditinstitute in Deutschland jährlich eine Bankenabgabe leisten, die sich nach der Risikoausrichtung und dem Vernetzungsgrad der Bank richtet (zur Idee der Einführung einer Bankenabgabe kritisch Gerke, BB 18/2010, Die Erste Seite). Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist für die Haftung von börsennotierten AG bzw. Kreditinstituten soll sichergestellt werden, dass Ersatzansprüche gegen Organe von Aktiengesellschaften nicht durch zu kurze Verjährungsfristen verhindert werden. Die ausführliche Pressemitteilung sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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