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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.05.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
: Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes veröffentlicht

 

Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, das HGB-Bilanzrecht auf Dauer beizubehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards zu stärken. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.

Den  gesamten Text der Pressemitteilung sowie den Text des Gesetzentwurfs finden Sie unter http://www.bmj.bund.de/enid/fbc8d2907639295acc2c3679efa65c87,0/Handels-_u__Wirtschaftsrecht/Bilanzrechtsmodernisierung_1ez.html

Im Vergleich zum am 8.11.2007 veröffentlichten Referentenentwurf haben sich einige wesentliche Änderungen ergeben. Ersatzlos gestrichen wurde § 264e HGB-RefE, der Unternehmen das Wahlrecht einräumen sollte, ihren Einzelabschluss nach IFRS aufzustellen, d. h. alle Unternehmen haben weiterhin ihren Einzelabschluss nach dem HGB zu erstellen. Enger gefasst wurde § 241a HGB-RegE, der bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte nur noch Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Aufstellungspflicht befreien sollte. Personenhandelsgesellschaften wurden nunmehr aus dem Anwendungsbereich dieser Norm gestrichen. Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf ergaben sich ferner insbesondere durch Konkretisierungen und Ergänzungen der Normen, z. B. § 248 HGB-RegE zu den Bilanzierungsverboten, §§ 256a und 308a HGB-RegE zur Währungsumrechnung sowie §§ 274 und 306 HGB-RegE zur Steuerabgrenzung.

Der Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird dem Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang vorliegen und unmittelbar nach der Sommerpause vom Bundestag beraten werden. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, könnten teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.

(Quellen: Pressemitteilung des BMJ und DRSC-Newsletter v. 21.5.2008)

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