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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung – Berichtsentwürfe der Berichterstatter im Industrieausschuss ITRE und Wirtschaftsausschuss ECON des EU-Parlaments

Das EU-Parlament hat am 2.10. 2012 die Berichtsentwürfe der Berichterstatter des ITRE, Jürgen Creutzmann, und des ECON, Kay Swinburne, zur Änderungsrichtlinie und zum Verordnungsvorschlag veröffentlicht.
In den Berichtsentwürfen von Jürgen Creutzmann sind – so die WPK – folgende Punkte hervorzuheben:
Berichtsentwurf zur Änderungsrichtlinie:
– Die Einbeziehung freiwilliger Prüfungen in die Abschlussprüferrichtlinie wird gestrichen;
– die Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse wird (nur) geringfügig eingeschränkt;
– bei Prüfungsgesellschaften soll die Stimmrechtsmehrheit durch Abschlussprüfer gewährleistet bleiben (hiervon abgekoppelt eine unbeschränkte Kapitalbeteiligung gewerblicher Investoren aber ermöglicht werden).
Berichtsentwurf zur Verordnung:
– Das Konzept der Pure Audit Firms wird nicht geändert;
– die Regelungen zur Vereinbarkeit von Prüfung und prüfungsfremden Leistungen werden neu strukturiert;
– die 10 %-Grenze bei prüfungsverwandten Leistungen wird gestrichen;
– die von der EU-Kommission vorgesehene Zweijahresbestellung wird auf ein Jahr reduziert;
– nach sieben Jahren muss eine Neuausschreibung des Prüfungsauftrages erfolgen, und nach 14 Jahren eine externe Rotation stattfinden.
Kay Swinburne sieht in ihrem Berichtsentwurf zur Änderungsrichtlinie nur geringfügige Änderungen vor, u. a. eine geringfügige Beschränkung der Definition für Unternehmen von öffentlichem Interesse. Die möglichen Auswirkungen von kleineren Änderungen, die Swinburne für das Aufsichtssystem vorsieht, können noch nicht eingeschätzt werden. Mit Blick auf den Verordnungsentwurf ist – so die WPK weiter – hervorzuheben, dass der Berichtsentwurf u. a. eine vollständige Streichung der externen Rotation enthält und sich stattdessen auf eine verpflichtende Neuausschreibung des Prüfungsauftrages nach spätestens sieben Jahren beschränkt.
Die Berichtsentwürfe sind auf der WPK-Homepage abrufbar.
(www.wpk.de)

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