IDW: Regelung der Syndikusanwaltstätigkeit
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Initiative einer Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts. Im Rahmen der Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sollten nach Ansicht des IDW auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den Katalog der Arbeitgeber aufgenommen werden, bei denen Rechtsanwälte den Rechtsanwaltsberuf als Syndikusanwälte ausüben dürfen. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Regelung der Syndikusanwaltstätigkeit sowie das IDW-Schreiben vom 13.2.2015 sind auf der IDW-Homepage www.idw.de abrufbar.
(IDW aktuell vom 25.2.2015)