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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.12.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Reform der Abschlussprüfung – vorläufiger Abbruch des informellen Trilogs

Nach neuen Informationen – so die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf ihrer Homepage – hat der Berichterstatter des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments, Sajjad Karim, den informellen Trilog unterbrochen. Die Gründe dafür lägen beim Rat, der in seinen Beratungen zu wenig Spielraum für Kompromisse lasse. Der informelle Trilog solle zunächst ruhen, bis die Mitgliedstaaten neue Kompromissvorschläge vorlegen könnten.
Den neuen Informationen könne entnommen werden, dass offenbar beim Thema „Externe Rotation/Mindestbestellzeitraum“ eine Einigung gefunden wurde: Vereinbart worden sei ein Bestellzeitraum von bis zu zehn Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere zehn Jahre unter bestimmten Bedingungen („under certain conditions“), ohne dass diese näher erklärt werden. Ob in den zehn Jahren ein Mindestbestellzeitraum enthalten ist, ist unklar.
Dem Vernehmen nach sollen die Differenzen u. a. vor allem beim Thema „Prüfung und Beratung/Nichtprüfungsleistungen“ und hier beim Thema „Blacklist“, in der die Ausschlussgründe geregelt sind, liegen (Art. 10 VO-Entwurf). Differenzen soll es aber auch beim Thema „Aufsicht über Abschlussprüfer“ geben.
(www.wpk.de)

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