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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Redaktionelle Überarbeitung des IDWPrüfungshinweises zum Abschlussprüferhonorar

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 19.6.2013 den überarbeiteten IDW-Prüfungshinweis „Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB (IDW PH 9.200.2)“ verabschiedet. Die redaktionellen Änderungen betreffen v. a. die Anpassung der Tz. 9 an die Beurteilung von Fehlern im Anhang im neu gefassten IDW-Prüfungsstandard „Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 250 n. F.)“. Klargestellt wird, dass es sich bei der Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB um eine originäre Anhangangabe handelt, die anderen Einblickszielen dient. Das Unterlassen einer solchen Angabe ist gemäß IDW PS 250 n. F., Tz. 28, grundsätzlich wesentlich. Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Regelung ergibt sich damit nicht. IDW PH 9.200.2 (Stand: 19.6.2013) wird in IDW-FN 7/2013 der sowie dem WPg Supplement 3/2013 veröffentlicht werden. IDW-Mitglieder können nach Erscheinen des Heftes im Mitgliederbereich der IDW-Website (Rubrik „Aus der Facharbeit“, „Änderungen von endgültigen Verlautbarungen“) eine Markup-Fassung herunterladen, die die geänderten Passagen anzeigt. (www.idw.de)

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