VFA des IDW: Redaktionelle Überarbeitung des IDW RS VFA 3
Der Versicherungsfachausschuss (VFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Die Bewertung der Schadenrückstellung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen (IDW RS VFA 3)“ redaktionell überarbeitet. Aus dem BilMoG ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bewertung der Schadenrückstellungen von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen. Die geänderte Fassung wird veröffentlicht werden in IDW-FN 7/2010 und im Supplement 3 der WPg.