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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.07.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Rechtsprechung zur Passivierung „angeschaffter“ Rückstellungen soll in UmwStE2011 einfließen

Mit Urteil vom14.12.2011 (I R 72/10, BB 2012, 696 mit BB-Komm. Hahne) hat der BFH entschieden, dass einem steuerlichen Ausweisverbot unterliegende Rückstellungen im Zuge eines Betriebserwerbs beim Käufer als ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen sind. Der BFH bestätigt mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung und wendet sich „abermals“ gegen die u. a. im BMF-Schreiben vom 24.6.2011 (BStBl. I 2011, 627) vertretene Auffassung des BMF. Diese Entwicklung hat DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald zum Anlass für ein Schreiben (19.7.2012) an Ministerialdirektor Michael Sell genommen. Er kritisiert darin, dass die aktuelle BFHRechtsprechung zur Passivierung „angeschaffter“ Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot (Urteil vom 14.12.2011, I R 72/10) bislang keinen Eingang in den mit Datumvom2.1.2012 vomBMF veröffentlichten Umwandlungssteuererlass 2011 (UmwStE2011)gefundenhat.Dabeikönnedie bisherige Sichtweise der Finanzverwaltung für Unternehmen mitunter zu einem erheblichen Umstrukturierungshindernis führen. Der DStV-Präsident regt an, die notwendigen Anpassungen im Umw- StE 2011 an die Rechtsprechung des BFH nicht länger aufzuschieben. Die Stellungnahme S 08/12 ist auf derDStV-Homepageabrufbar. EinweiteresThema, dasSeewald in diesemZusammenhang aufgreift, ist die Problematik des geänderten Teilbetriebsverständnisses im UmwStE 2011.Durch diedamiteinhergehendeNotwendigkeit zur Übertragung aller einem Unternehmensteil zugehörigen Aktiva und Passiva, drohe eine ertragsteuerneutrale Spaltung bzw. Einbringung nunmehr bereits bei Nichtberücksichtigung bzw. Fehlzuordnung eines einzigen Wirtschaftsgutes zu scheitern. Diese Konsequenz könne jedoch durch Implementierung einer Nichtaufgriffsgrenze vermieden werden. Insbes. unter Berücksichtigung des Grundsatzes derVerhältnismäßigkeit sowie zur Vermeidung überzogener Rechtsfolgen, stelle die Schaffung dieser Nichtaufgriffsgrenze eine überauspraktikable Lösungdar. (www.dstv.de)

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