BMWi: Rechtsgutachten zu Atomrückstellungen vorgelegt
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, mit den Energieversorgungsunternehmen, die Kernkraftwerke betreiben, Gespräche über die Realisierung ihrer rechtlichen Verpflichtungen zur Tragung der Kosten für den Rückbau ihrer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu führen.
Um diese Gespräche vorzubereiten, hat die Bundesregierung ein umfassendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kann hier (PDF: 906 KB) <http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rechtsgutachten-rueckstellung-kernenergie,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf> heruntergeladen werden.
(BMWi-Artikel vom 20.3.2015)