HFA des IDW: Rechnungslegungshinweis zur Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 9.1.2009 den IDW Rechnungslegungshinweis„ Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapierennach HGB (IDW RH HFA 1.014)“ verabschiedet. Er befasst sich mit der Zuordnung erworbener Finanzinstrumente zum Umlauf- oder Anlagevermögen sowie den Voraussetzungen und Konsequenzen einer späteren Umwidmung der Finanzinstrumente in handelsrechtlichen Abschlüssen. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, wie der beizulegende Wert erworbener Finanzinstrumente bei Vorliegen illiquider Märkte zu bestimmenist. Der Text ist abrufbar unter http://www.idw.de/idw/portal/d587122/index.jsp.