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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Rechnungslegungshinweis zu Anhangangaben nach § 285 HGB in neuer Fassung verabschiedet

Der HFA hat am 24.11.2010 in seiner 222. Sitzung den aufgrund des BilMoG neugefassten IDW-Rechnungslegungshinweis „Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 und 19 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005)" verabschiedet.

Die Verlautbarung gibt Hilfen zur Auslegung der modifizierten Anhangangabepflichten nach § 285 Nr. 18 HGB zu Finanzinstrumenten, die zum Anlagevermögen gehören und über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, weil eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung unterblieben ist. Außerdem befasst sich IDW RH HFA 1.005 mit den Angabepflichten nach § 285 Nr. 19 HGB zu den Kategorien von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Im Unterschied zur bisherigen Fassung enthält die Verlautbarung keine Ausführungen zum Lagebericht mehr, da diesbezüglich auf die Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 5, 5-10, 5-20 und 15 zurückgegriffen werden kann.

Die Verlautbarung wird in Heft 12/2010 der IDW-FN sowie im WPg-Supplement 4/2010 veröffentlicht werden.

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