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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.07.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Rechnungslegung von Krankenhäusern

Der Krankenhausfachausschuss (KHFA) hat am 23.5.2011 den IDW-Rechnungslegungshinweis „Bilanzielle Konsequenzen von im Landesbasisfallwert enthaltenen Ausgleichsbeträgen (IDW RH KHFA 1.002)" verabschiedet. Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) erfolgte am 15.7.2011.

Der Landesbasisfallwert ist eine wesentliche Berechnungsgröße für die Vergütung von Behandlungsleistungen der Krankenhäuser. Er wird jährlich in jedem Bundesland von den Krankenhausgesellschaften und den Krankenkassen mit Wirkung für das Folgejahr vereinbart. Bei der Festlegung des Basisfallwerts werden u. a. erwartete Kostensteigerungen, Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven, die Anzahl der erwarteten Behandlungsfälle und deren Schweregrad berücksichtigt. Der Landesbasisfallwert beruht somit auch auf Prognosen. Daher ist geregelt, dass etwaige Ausgleichsbeträge zur Berücksichtigung von Abweichungen zwischen Schätzgrößen und den tatsächlich realisierten Werten über den jeweiligen Landesbasisfallwert des Folgejahres in die Vergütung der Behandlungsleistungen einfließen. Die IDW Verlautbarung befasst sich mit den bilanziellen Konsequenzen dieser Vorgehensweise im Jahresabschluss von Krankenhäusern.

Nach Auffassung des KHFA sind keine Rückstellungen zu passivieren, wenn im Rahmen der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für das Folgejahr auch Ausgleichsbeträge für Fehlschätzungen von Parametern des laufenden Jahres berücksichtigt werden. Die Modifikation des Landesbasisfallwerts stellt eine Anpassung des künftigen Preises für Behandlungsleistungen von Krankenhäusern dar.

IDW RH KHFA 1.002 ist zur Veröffentlichung in den IDW Fachnachrichten 8/2011 und im WPg Supplement 3/2011 vorgesehen.

(www.idw.de)

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